Zugelassen werden Teilnehmer/-innen aus der Weiterbildung im Fachbereich Sportphysiotherapie die eine regelmäßige Teilnahme an den einzelnen Lehrgangsteilen vorweisen können.
Eine regelmäßige Teilnahme ist gegeben, wenn Fehlzeiten auf maximal 10% beschränkt (das entspricht maximal 4 Tage) bleiben. Weitere Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Gelegenheit dazu besteht entweder am gleichen Seminarort in einem Folgelehrgang oder an einem anderen Seminarort in einem Parallellehrgang.
Thema
Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus mindestens einem Lehrgangsleiter und mindestens 2 weiteren Lehrern/Referenten der Weiterbildungsmaßnahme zum Sportphysiotherapeuten.